Teilnahmebedingungen Festumzug – Hinweise des Veranstalters

Diese Hinweise gelten ergänzend zu den Richtlinien der Stadt Eichstätt und sind für alle Teilnehmenden verbindlich.

Termine

  • Aufstellung: Sonntag, 6. September 2026, ab 13:00 Uhr in der Westenstraße; Zugbeginn 14:00 Uhr.
  • Anmeldeschluss Schützenvereine und Fußgruppen: 29. August 2026.
  • Anmeldeschluss Festwagen: 3. September 2026.

Anfahrt & Aufstellung

  • Anfahrt zur Aufstellung nur über die Westenkreuzung.
  • Bei Ankunft an der Schöpfel-Kreuzung beim Team des Volksfestausschusses neben der Haar Galerie melden – dort erhalten Sie Ihre Startnummer.

Fahrzeuge & Sicherheit

  • Festwagen verlassen den Festplatz nach Ankunft zügig auf dem vorgegebenen Weg und parken im Industriegebiet (Rettungswege freihalten).
  • Bei Pferdegespannen und Reitern muss eine Führungsperson am Kopf des Pferdes mitgehen.

Musik, Werbung & Startgeld

  • Musik von Tonträgern jeglicher Art ist nicht gestattet.
  • Wagen mit Werbung im geschäftlichen Sinne sind ausgeschlossen.
  • Das Startgeld für Themen- und Motivwagen wird vorab überwiesen.

Inhalte, Auftreten & Verhalten

Während des gesamten Festzuges sind politische, parteipolitische, radikale, extremistische, fremdenfeindliche, rassistische, sexistische, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen, Darstellungen und Botschaften jeglicher Art untersagt. Dies umfasst insbesondere Parolen, Transparente, Fahnen, Symbole, Schriftzüge, Plakate und Lautsprecherdurchsagen sowie sonstige mündliche, schriftliche oder bildliche Meinungsäußerungen an Fahrzeugen, Anhängern oder durch teilnehmende Personen.

Ausschluss & Teilnahme

  • Die Zugleitung bzw. der Veranstalter kann Fahrzeuge, Anhänger, Festwagen, Fußgruppen oder Einzelpersonen vor Beginn oder während des Festzuges ausschließen.
  • Ein Ausschluss ist nicht nur bei politischen oder extremistischen Inhalten möglich, sondern generell dann, wenn Inhalte, Darstellungen, Verhalten oder Auftreten nach Einschätzung des Veranstalters nicht zum Charakter des Volksfestes passen oder den ordnungsgemäßen Ablauf bzw. die Sicherheit beeinträchtigen.
  • Den Anweisungen der Zugleitung, des Volksfestausschusses Eichstätt sowie der Polizei und der Stadt Eichstätt ist Folge zu leisten.
  • Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Haftung

An- und Abfahrt erfolgen in eigener Haftung und außerhalb des Versicherungsschutzes des Volksfestumzuges.

Verbindlichkeit

Die Richtlinien der Stadt Eichstätt sind unverändert verbindlich einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Hinweise des Veranstalters sowie die Richtlinien der Stadt an.

Partner und Sponsoren:

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